Grundstück

Ein Grundstück im Rechtssinne ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuches unter einer Nummer aufgeführt ist. Dabei kann das Grundstück aus mehreren katastermäßig einzeln erfassten Flurstücken bestehen, die wirtschaftlich eine Einheit darstellen.

 

 

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