In der Zwangsversteigerung erlöschen die Rechte (Sicherungsrechte), aus denen die Zwangsversteigerung betrieben wird sowie alle nachrangig eingetragenen Rechte durch den Zuschlag. Zu unterscheiden vom Erlöschen des Sicherungsrechts, meist Grundpfandrechts, ist die durch das Recht gesicherte Forderung. Die bei einem Zuschlag aus dem Meistgebot nicht zu befriedigende Forderung bleibt ausschließlich gegen den Alteigentümer bestehen.
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