Anwalt für Zwangsversteigerung in Hamburg aber auch deutschlandweit

HILFE BEI ZWANGSVERSTEIGERUNG: GRUNDSTÜCK, GEBÄUDE UND WOHNUNG

Zeichnung Versteigerungshammer

Durch unsere Erfahrung können wir Sie beim Ablauf einer Zwangsversteigerung unterstützen in Ihrer individuellen Situation:

 

  • Schuldner: Sie sind Schuldner einer Forderung und wollen die Zwangsversteigerung verhindern, bitte hier klicken...

 

  • Gläubiger: Sie sind Gläubiger einer im Grundbuch gesicherten Forderung, wegen der ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig ist, bitte hier klicken....

 

  • Bietinteressent: Sie möchten ein Objekt (Grundstück, Gebäude, Eigentumswohnung) in der Zwangsversteigerung erwerben oder vor dem Zuschlag kaufen, bitte hier klicken...

Ihr Spezialist für Zwangsversteigerung in Hamburg und deutschlandweit

Ich bin seit 1981 auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung von Immobilien tätig und konnte in meiner langjährigen Praxis als Bankmitarbeiter und als niedergelassener Anwalt mehr als 1.000 Zwangsversteigerungserfahren abwickeln, bei der Sanierung zahlreicher Kredite mitwirken und damit in diesen Fällen durch meine Hilfe die Zwangsversteigerung in Hamburg und der ganzen Bundesrepublik abwenden.

Nutzen Sie Ihre rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Zwangsversteigerung

Bei dem Ablauf einer Zwangsversteigerung haben Sie es mit einem der komplexesten Spezialgebiete der deutschen Rechtsordnung zu tun, mit dem nur eine vergleichsweise sehr geringe Zahl von Rechtsanwälten und auf dieses Gebiet spezialisierten Bankmitarbeitern wirklich vertraut ist, so auch die verschiedenen Hinweise der auf diesem Gebiet wissenschaftlich arbeitenden Fachleute.

 

Um die Tragweite der Entscheidungen abschätzen zu können und zur Wahrung Ihrer Interessen sollten Sie die Beratung, Hilfe oder Vertretung durch einen mit diesem Spezialgebiet vertrauten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, denn die Interessenlage der Beteiligten ist sehr unterschiedlich und erfordert ein gerade Ihre Interessen vertretendes Handeln, das nur möglich ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten genau kennen.

 

Bei Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen wird konsequent die Handlungsstrategie nach der Interessenlage des Mandanten bestimmt. Dies setzt eine genaue Abstimmung und eine umfängliche Beratung des Mandanten zu Strategien, Aussichten, aber auch Risiken voraus. Trotzdem sollte stets aus Sicht des Gläubigers wie auch des Schuldners geprüft werden, ob ein Interessent das Objekt noch vor dem Zuschlagstermin kaufen kann, da bei einem Verkauf / Kauf nach vorheriger Besichtigung durch den Erwerber im Regelfall ein besserer Erlös erzielt werden kann als bei Durchführung der Zwangsversteigerung.

 

Bitte lesen Sie dazu auch meine Ausführungen zu den unterschiedlichen Interessenlagen und den daraus abzuleitenden Handlungsstrategien von Gläubigern, Schuldner (Zwangsversteigerung verhindern), Bietinteressenten und den Beteiligten in der Teilungsversteigerung.

 

Das Verstehen des Ineinandergreifens von formellen und materiellen Regelungen - dem Zwangsversteigerungsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Rechtspflegergesetzes, der Grundbuchordnung, des Sachenrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, des Erbbaurechtsgesetzes, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Verwaltungsrechts mit Nutzungsbeschränkungen im Baurecht ist nicht ohne wirklich sachkundige Hilfe möglich.

 

Informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, damit Sie nicht aus Unkenntnis Rechts- oder Vermögensverluste erleiden.

 

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*Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch keine verbindlichen Rechtsauskünfte kostenlos erteilen werden.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Buhlert

 

 Rechtsanwaltskanzlei

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