Sie sind gemeinsam mit Ihrem noch oder bereits von Ihnen getrennt lebenden oder geschiedenen Partner oder Ehepartner Eigentümer einer Immobilie, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung?
Was geschieht mit der Immobilie bei Scheidung? Ist eine Teilungsversteigerung nach der Scheidung der einzige Ausweg? Kann eine Teilungsversteigerung erst nach der Scheidung erfolgen oder
kann diese auch bereits zuvor angestrebt werden?
Sie möchten eine gemeinsame Immobilie im Zusammenhang mit der Scheidung oder einer Trennung verkaufen, aber Ihr Partner stimmt nicht zu und Sie möchten wissen, was Sie tun können? Sie möchten wissen, ob und wenn ja in welchen speziellen Fällen sich der Partner schadensersatzpflichtig macht, wenn er einer Veräußerung der Immobilie nicht zustimmt?
Sie möchten die Übertragung einer gemeinsamen Immobilie nach oder noch vor der Scheidung auf sich allein erreichen und suchen einen Experten, der Ihnen zur Seite steht?
Sie möchten, dass Sie die Immobilie auch nach der Trennung oder Scheidung weiter bewohnen können und vor allem, dass die dort lebenden Kinder ihr gewohntes zu Hause behalten. Ihr Partner sieht dies allerdings ganz anders und Sie wollen nun wissen, was Sie tun können und welche Chancen Sie haben, Ihre Vorstellungen umzusetzen? Sie möchten wissen, ob Sie noch einen Anspruch nach der Scheidung am Haus haben und wenn ja, welchen?
Gibt es Sonderregelungen bei im Haushalt eines Partners lebenden minderjährigen Kindern? Gibt es Möglichkeiten Sonderregelungen auch entgegen zu treten, weil sie keine Anwendung (mehr) finden?
Kann man auf Unterhalt verzichten und dafür die Immobilie allein übertragen bekommen? Stehen einer Übertragung der Immobilie statt Unterhalt mögliche spätere Unterhaltsforderungen volljähriger unterhaltsberechtigter Kinder entgegen? Welche Vereinbarungen lassen sich in den vorgenannten Fällen treffen?
Sie möchten den Miteigentümer aus dem Grundbuch einfach raus haben und wollen wissen, ob und wenn ja, wie dies gelingen kann?
Wenn die Immobilie im Wege der Teilungsversteigerung versteigert ist, welche Probleme kann es dann noch bei der Aufteilung des Erlöses geben und wie begegnet man diesen dann? Kann man derartigen Problemen bereits im Vorfeld begegnen und diese so verhindern?
Aufgrund der stark angestiegenen Anzahl der Scheidungen hat diese Sondermaterie des Zwangs-versteigerungsrechts zunehmend Bedeutung erlangt. Lassen Sie sich über die Möglichkeiten einer Auseinandersetzung beraten, um Zeit und vor allem Kosten zu sparen. Lassen Sie uns eine gemeinsame Strategie erarbeiten, wie Sie genau Ihre Vorstellungen bestmöglich umsetzen können.
Finden Sie in einer Erstberatung selbst heraus, warum Sie für einen der vorgenannten Fälle unbedingt einen Spezialisten zu Rate ziehen sollten, der sich ausschließlich Tag für Tag mit der Materie der Versteigerung von Immobilien und ihren einzelnen Fassetten beschäftigt, der zu Hause ist im Grundbuch-recht, im Kreditrecht und Kreditsicherungsrecht, im Grundstücksrecht aber auch im Familienrecht, Erbrecht und Bankrecht, soweit es im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung, dem Immobilienrecht oder der Veräußerung einer Immobilie im Allgemeinen steht und vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch im Rahmen einer Erstberatung.
Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Mail, wenn Sie denken, dass ich Ihnen helfen könnte oder Sie zu vorsteheder Materie Fragen haben, auf die Sie Antworten oder Lösungsvorschläge suchen.