Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaft

TEILUNGSVERSTEIGERUNG ZUR AUSEINANDERSETZUNG EINER ERBENGEMEINSCHAFT

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft (Miterbe) durch Erbfall oder Sie haben den Anteil eines Miterben an der Erbgemeinschaft im Wege des Erbschaftskaufs erworben? Zu der Erbmasse gehört eine Immobilie (Land, Grundstück, Haus, Eigentumswohnung, sonstiges Grundvermögen).

 

Die Miterben können sich hinsichtlich der Nutzung, der Verwaltung und/oder der Auseinandersetzung über die Immobilie oder des sonstigen Grundvermögens nicht einigen?

 

Sie sind vielleicht sogar an einer Übernahme der Immobilie allein oder mit ausgewählten Erben  interessiert und möchten die übrigen Erben ausschließen, was diese aber nicht wollen, vielleicht sogar ihrerseits ein vergleichbares Ziel verfolgen?

 

Sie möchten einen aus der Erbmasse zu erzielenden Erlös anderweitig einsetzen? Die übrigen Erben wollen dem aber nicht zustimmen oder sind finanziell vielleicht auch nicht in der Lage, Sie nach Ihren Vorstellungen auszubezahlen. Das Ihnen von den Miterben unterbreitete Angebot erscheint Ihnen als zu gering?

 

Sie möchten vielleicht ein mit dem Erbe verbundenes Risiko nicht weiter mittragen? Sie möchten das Ererbte einfach zu Geld machen und dann anderweitig einsetzen!

 

Das ererbte Objekt steht leer, trotzdem fallen unvermeidbare Gebühren und Kosten an? Dem möchten Sie entgegen dem Willen der anderen Beteiligten ein Ende bereiten?

 

Mieteinnahmen aus der Immobilie decken nicht den Kapitaldienst oder ein zu zahlendes Hausgeld führt zu einer nicht befriedigenden Situation.

 

Bei fehlender Einigung zur Auseinandersetzung könnten Sie bei vorstehend (nicht abschließend) genannten Fragestellungen den vom Gesetzgeber geschaffenen Weg der Auseinandersetzung über die Teilungsversteigerung beschreiten.

 

Allerdings: Bei dieser Sondermaterie des Zwangsversteigerungsrechts gibt es diverse Besonderheiten, die von den Regelungen der Vollstreckungsversteigerung von Immobilien (üblicher Weise bekannt als Zwangsversteigerung) teilweise erheblich abweichen.

 

Um möglichst einen von Ihnen unerwünschten Verlauf des Verfahrens zu vermeiden, sollten Sie sich nach Klärung Ihrer Ziele über die Chancen und Risiken der Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft von einem Spezialisten dazu beraten lassen.

 

Vereinbaren Sie dazu eine Erstberatung und entscheiden Sie danach, ob mit einem solchen Verfahren Ihre Probleme in Ihrem Interesse zu lösen sind. Entwickeln Sie im Anschluss daran eine auf Ihre Interessen abgestimmte Strategie.

 

Nutzen Sie die Erfahrungen und das Wissen eines Anwalts, der sich ausschließlich Tag für Tag mit der Materie der Versteigerung von Immobilien und ihren einzelnen Fassetten beschäftigt, der zu Hause ist im Grundbuchrecht, im Kreditrecht und Kreditsicherungsrecht, im Grundstücksrecht aber auch im Familien-recht, Erbrecht und Bankrecht, soweit es im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung, dem Immobilienrecht oder der Veräußerung einer Immobilie im Allgemeinen steht.

 

Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine mail, wenn Sie denken, dass ich Ihnen helfen könnte oder Sie zu vorsteheder Materie Fragen haben, auf die Sie Antworten oder Lösungsvorschläge suchen.

 

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Buhlert

 

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